TSE für Kassen ist Pflicht

2020-11-05 16:18:00 / Allgemein

Die Kassenbranche befindet sich in einer aufgebrachten Phase. Durch die neuen Pflichten der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) entsteht für Kassenbetreiber großer Handlungsbedarf. Sie verlangt, dass elektronische Registrierkassen mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul, Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) genannt, ab dem 1. Januar 2020 alle Kassenvorgänge lückenlos und unveränderbar dokumentieren. Einen Teil dieser Verordnung kennt man bereits durch die umstrittene Belegausgabepflicht und der damit verbundenen Massendruckerei von Kassenbelägen.

TSE beschäftigt Kassenhersteller und -betreiber

Da zum 1. Januar 2020 allerdings noch kein Hersteller ein entsprechendes TSE-fähiges Kassenmodell auf den Markt bringen konnte, wurde eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 und inzwischen in fast allen Bundesländern auf den 31. März 2021 verlängert. Für neue Kassen, die sich aber nicht anpassen lassen, gilt die Übergangsfrist sogar bis zum 31. Dezember 2022.

Mittlerweile stehen viele neue Modelle zur Verfügung und auch einige alte Modelle können durch ein Softwareupdate die entsprechenden Anforderungen erfüllen. In unserem Onlineshop erhalten Sie selbstverständlich ausschließlich TSE-fähige Kassen. Der Verkauf von Modellen, die die KassenSichV nicht erfüllen, ist ohnehin nicht mehr erlaubt.

TSE soll Steuerbetrug eindämmen

Viele Kassenbetreiber empfinden die Maßnahmen als zu übertrieben. Besonders für kleine Cafés oder Kioske ist es ungewöhnlich, Kunden für jedes Brötchen oder Zeitschrift einen Beleg zu drucken. Auch viele Gastronomiebetriebe sammeln die liegengebliebenen Beläge, um sie als Protest in Koffern dem Bundesministerium der Finanzen zu schicken. Dabei ist die KassenSichV gar nicht erlassen worden, um kleine Betriebe zu ärgern. Die TSE sowie Belegausgabepflicht soll den Steuerbetrug eindämmen. Finanzämter sollen in Zukunft im Handumdrehen überprüfen können, ob ein Kassenbetreiber KassenSichV-konform und damit legal gehandelt hat.

Steuerumstellung macht den Kohl fett

Neben der TSE-Pflicht forderte im Juni außerdem die temporäre Steuerumstellung die Kassenbetreiber. Dass der normale Steuersatz aktuell 16 statt 19 und der ermäßigte Steuersatz 5 statt 7 Prozent beträgt, ist dabei nicht kompliziert und bedarf auch keiner Erklärung. Die Berechnung wird dadurch sogar vereinfacht. Wie die Umstellung auf hochmodernen Kassenmodellen funktioniert, ist allerdings nicht sofort ersichtlich. Einige Modelle sind sogar so geschützt, dass sich die Steuer gar nicht von jedermann ändern lassen kann. Die Unwissenheit, Kassendienstleister ohne Antworten, der Druck, die Umstellung in dem kurzen Zeitraum umzusetzen, und die allgemein angespannte Lage während der Pandemie reißte vielen Kassenbetreibern den Schlaf. Mittlerweile dürfte und vor allem sollte es aber jeder hinbekommen haben.

Bei Fragen zur Steuerumstellung sowieso zur Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)-Pflicht stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


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