Mehrwertsteuer Änderung Gastronomie 2026
Mehrwertsteuer-Umstellung 2026: Ab 01.01.2026 wieder 7% auf Speisen – so sind Sie rechtzeitig fertig
Viele Betriebe kennen das Spiel: Steuersätze ändern sich – und am Ende muss es in der Kasse, auf dem Bon und in der Abrechnung hundertprozentig passen. Gute Nachricht: Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für Speisen. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19%.
- Speisen in der Gastronomie: ab 01.01.2026 7%
- Getränke: weiterhin in der Regel 19%
Hinweis: Details können je nach Produkt/Leistung und Einzelfall variieren (z.B. Mischangebote, Sonderfälle). Bei Unsicherheiten: Steuerberatung einbeziehen.
FAQ (kurz & praxisnah)
Gilt ab 2026 wirklich wieder 7% auf Speisen?
Ja – für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Satz ab 01.01.2026 beschlossen, Getränke bleiben grundsätzlich bei 19%. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Betreffen die 7% nur Restaurants?
Die Änderung wird in der Praxis breit für gastronomische Betriebe beschrieben (u.a. Restaurants, Kantinen, Foodtrucks, Eventgastronomie).
Was ist mit To-Go / Lieferung?
In vielen Darstellungen wird ab 2026 von einer einheitlichen Behandlung von Speisen gesprochen (7%), während Getränke bei 19% bleiben. Prüfen Sie im Zweifel die konkrete Einordnung Ihrer Produkte und Prozesse.
Was ist der wichtigste Schritt?
Eine saubere Trennung von Speisen (7%) und Getränken (19%) in der Kasse (Warengruppen/Artikel) plus ein Testlauf mit typischen Bestellungen – dann passt auch der Bon und die Abrechnung.
Stand: 22.12.2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.