Überbrückungshilfe III

2021-03-11 09:09:00 / Allgemein

Überbrückungshillfe beantragen


Die Corona Pandemie ist weiterhin im Gang, aber mit den neuen Lockerungen bekommen wir einen Hauch von Normalität. Jedoch sind in letzter Zeit erneut falsche Antragsformulare der Corona-„Überbrückungshilfe Teil 3“ im Umlauf, bitte benutzt ausschließlich die Formulare der offiziellen Seite.

Aufgrund der gegenwärtigen und herausfordernden Situation, wurde beschlossen die Überbrückungshilfen zu verlängern und zu erneuern.

 

Die Neuerungen:

Unternehmen mit Umsatzeinbußen von mindestens 30% zwischen November 2020 und Juni 2021 haben Anspruch auf Fixkostenzuschüsse, der Förderhöchstbetrag pro Monat beträgt 1,5 Millionen Euro. Des Weiteren sind mehr Fixkosten erstattungsfähig, besonders interessant ist hierbei auch die Erstattung für Investitionen in Digitalisierung bis zu 20.000€.
Im Übrigen gibt es Zusatzregelungen für besonders leidende Branchen wie die Reise oder Kulturbranche.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.

Die Vorrausetzung sind Umsatzeinbrüche von mindestens 30% in jedem Monat, wenn sie Corona- bedingt sind. Entscheidend für den Vergleich sind die Referenzmonate des Jahres 2019, allerdings gibt es besondere Regelungen für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden.
Unternehmen die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten haben, haben keinen Anspruch für diese Monate. Die Überbrückungshilfe kann man auch dann erhalten, wenn man bereits Hilfe erhalten hat.

 

Förderung Gastronomie beantragen

Was und wie wird gefördert?

Wie bereits oben erwähnt, beträgt der maximale Förderbetrag pro Monat 1,5 Millionen Euro, jedoch können Verbundunternehmen weitere Erhöhungen auf 3 Millionen erreichen. Die Grenze der gesamten Förderprogramme beträgt 12 Millionen Euro.
Unternehmen die weniger als 2 Millionen Euro beantragen, haben ein Wahlrecht zwischen der Bezuschussung Bundesregelung durch Fixkosten und der Bundesregelung Kleinbeihilfen.

Erstattet werden:

  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch


(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019). Junge Unternehmen können andere Umsatzzahlen heranziehen (Infos dazu hier).

Wenn sie den Antrag über einen prüfenden Dritten stellen, erhalten sie eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der beantragten Förderung.



Hier die wesentlichsten Informationen in einem Überblick.



Wer kann den Antrag stellen?

  • Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz
  • Alle gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen

Voraussetzungen

  • Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30% jeden Monat
  • Besondere Vorschriften für Unternehmen der Gründung zwischen 1. Januar 2019 und

30. April 2020

  • Keine Antragsberechtigung für Unternehmen mit November- oder Dezemberhilfe

Wie stelle ich den Antrag?

  • Über einen/eine Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin oder vereidigte Buchprüfer:in
  • Soloselbstständige können über prüfende Dritte einen Antrag auf Fixkostenzuschüsse stellen oder einmalig 7500€ als Betriebskostenpauschale erhalten

Was und wie wird gefördert?

  • Betriebliche Fixkosten werden bezuschusst, maximaler Förderbetrag beträgt 1,5 Millionen €

Erstattet werden:

  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch

 
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