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Zum 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Unternehmen müssen den Einsatz und die Außerbetriebnahme von elektronischen Aufzeichnungssystemen gemäß § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) elektronisch mitteilen.
Ab dem 1. Januar 2025 steht eine der bedeutendsten Änderungen im Bereich der Unternehmensbuchhaltung bevor: die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen in Deutschland. Diese Maßnahme ist Teil des Wachstumschancengesetzes und zielt darauf ab, Geschäftsprozesse zu digitalisieren und effizienter zu gestalten.