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Die ab 2023 geltende Mehrwegpflicht verpflichtet Gastronomische Betriebe dazu für den Außerhaus-Verkauf Mehrwegverpackungen anzubieten. Dabei muss es sich entweder um Verpackungen aus reinem Kunststoff oder Glas oder um Verpackungen mit einem hohen Kunststoffanteil zur mehrfachen Nutzung handeln. Die neue Regelung soll nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern langfristig Kosten einsparen und Kunden ans Unternehmen binden. Was genau hinter dem Begriff Mehwegpflicht steckt, wen sie betrifft und was das neue Verpackungsgesetz für Sie bedeutet, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.