Mehrwegpflicht 2023

2022-10-20 11:20:00 / Allgemein

Mehrwegpflicht 2023 - was steckt hinter dem Begriff?

Schon seit dem 1. Januar 2022 gilt für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff, sowie Getränkedosen eine Pfandpflicht. Milch, Wein, Spirituosen, sowie Frucht- und Gemüsesäfte sind bisher von dieser Pflicht ausgenommen. Das neue Pfandsystem führt dazu, dass die Einwegflaschen für neue Flaschen oder Textilien wiederverwendet werden können. Ab Januar 2023 verändert sich das Verpackungsgesetz europaweit (VerpackG2) erneut. Von nun an müssen Restaurants, Cafés, Bistros und Lieferdienste neben Einwegverpackungen auch Mehrwegbehälter für Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten. Bereits seit dem 3. Juli 2021 sind Produkte aus Plastik, wie Einwegbesteck, Einwegteller und Strohhalme Europaweit verboten. Auch für Behältnisse aus Styropor, wie Kaffee to go-Becher, gilt dieses Verbot.

Für kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 80 Quadratmetern und nicht mehr als fünf Beschäftigten gilt bei der Mehrwegpflicht eine Ausnahme: Hier dürfen die Speisen und Getränke in mitgebrachte Gefäße der Kunden gefüllt werden.

So greift die Mehrwegpflicht für Ihren großen Gastronomiebetrieb

Unternehmen, die bereits Getränke und Speisen to go anbieten, müssen laut der Mehrwegpflicht ab dem 1. Januar 2023 ihren Kunden auch Mehrwegverpackungen als Alternative zur Einwegverpackung zur Verfügung stellen. Hier gibt es für das Unternehmen zwei Möglichkeiten: Die selbstständige Anschaffung von Behältnissen aus Kunststoff oder Glas oder die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, das Mehrwegverpackungen anbietet. Damit entsteht ein sogenanntes Pool-Mehrwegsystem. Preislich ändert sich, bis auf eine Pfandgebühr, für den Kunden nichts. Dies bedeutet auch, dass der Kunde keine Vergünstigen erhält, nur weil er sich für eine Einwegverpackung entscheidet. Ihre Aufgabe ist es, diese neue Information mit Ihren Kunden zu teilen, gut sichtbar und leserlich beispielsweise auf Schildern oder Plakaten. Die Mehrwegpflicht gilt für Gastronomiebetriebe mit einer Verkaufsfläche ab 80 Quadratmetern und einer Mitarbeiteranzahl von mehr als 5 Personen.

Rückgabe der Mehrwegverpackungen

Verpackungen, die Sie ausgeben, müssen Sie auch wieder zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verpackungen Ihnen sauber oder noch schmutzig übergeben werden. Die jeweiligen Hygienebestimmungen zur Mehrwegpflicht zeigen Ihnen den Umgang mit der Rückgabe, der Reinigung, sowie der Ausgabe der Mehrwegverpackungen auf.

Das müssen kleinere Gastronomiebetriebe bei der Mehrwegpflicht beachten

Für kleinere Gastronomiebetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und weniger als fünf Angestellten gilt eine Ausnahme, was die neue Mehrwegpflicht betrifft. Hier dürfen die Getränke und Speisen in von den Kunden mitgebrachte Behälter abgefüllt werden. Diese Information muss für die Kunden deutlich sichtbar und gut lesbar auf Plakaten oder Schildern angebracht werden. Im Bezug auf die Hygiene trägt der Gastronomiebetrieb keine Verantwortung dafür, ob die Verpackungen sauber, sowie für den Transport von Lebensmitteln geeignet sind. Das Abfüllen in Einweg oder Mehrwegbehälter erfolgt immer unter Berücksichtigung der Hygienebestimmungen, sowie der Lebensmittelsicherheit.
Für Ketten gilt diese Ausnahme nicht. Auch, wenn die Verkaufsfläche der einzelnen Verkaufsstellen unter 80 Quadratmetern liegt, zählt hier die Anzahl der Beschäftigen im gesamten Unternehmen.

Vermeidung von Plastikmüll - Hier greift Mehrweg

Allein durch Einwegverpackungen entstehen Deutschlandweit täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll. Das sind über 200.000 Tonnen Abfall im Jahr. Die Gastronomie trägt etwa einen Drittel dazu bei. Rund 40 Prozent des Straßenmülls bestehen aus Einwegverpackungen, die mit etwa 700 Millionen Euro entsorgt werden müsssen. Um diesem hohen Abfall entgegenzuwirken und Rohstoffe, sowie die Umwelt zu schonen, haben Bund und Länder ein mehrstufiges Abfallvermeidungsprogramm ins Leben gerufen. Die einzelnen Schritte gelten von 2022 bis 2030:

  • Schritt 1 (ab 1. Januar 2022): - Die Pfandpflicht gilt für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, sowie sämliche Getränkedosen.
  • Schritt 2 (ab 1. Januar 2023): - Ab sofort gilt die neue Mehrwegpflicht. Neben Einwegverpackungen müssen Gastronomiebetriebe bei Getränken und Speisen auch Mehrwegverpackungen anbieten.
  • Schritt 3 (ab 1. Januar 2025): - Alle PET-Einweg-Getränkeflaschen müssen von nun an zu mindestens 25 Prozent aus Recycling-Plastik (Rezyklat) bestehen.
  • Schritt 4 (ab 1. Januar 2030):- Der Anteil des Recycling-Plastiks in Einweg-Getränkeflaschen soll auf 30 Prozent erhöht werden.

Recycling und Abfallentsorgung - so belastend sind Einwegverpackungen für unsere Umwelt

Im Zusammenhang zwischen der Abfallvermeidung und dem Export von Plastikmüll gilt seit 2021 ein Europaweites Exportverbot für schwer recycelbare vermischte oder verschmutzte Kunststoffabfälle. Nur wenige Verpackungen lassen sich durch Recycling wiederverwenden. In Deutschland sind das nur knapp 50 Prozent aller Kunststoffverpackungen. Das liegt daran, dass viele Abfälle falsch getrennt wurden, aus schwer recycelbarem Material bestehen oder aufgrund der starken Verschmutzung durch Speisereste gar nicht erst recycelt werden können. Nun muss der Abfall exportiert und auf Mülldeponien gelagert oder verbrannt werden. Damit erhöht sich das Risiko, dass der Müll in den Importländern illegal in die Umwelt gelangt. Das Verpackungsgesetz sieht hierfür verstärkte Kontrollen bei der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen vor. Der Erfolg zeigt sich in den sinkenden Zahlen beim Export von Plastikabfällen aus Deutschland nach China und Südostasien.

Viele glauben, dass die braunen Papier- und Kartonverpackungen eine gute Alternative zu den klassischen Einwegverpackungen darstellen. Dies ist allerdings nicht der Fall. Zwar lässt sich das Material deutlich besser recyceln, eignet sich daggegen aber weniger für den Außerhausverkauf von Speisen und Getränken, da es schnell aufweicht und nicht auslaufsicher ist. In Deutschland werden knapp 80 Prozent der Papier- und Kartonverpackungen recycelt. Nimmt man Verbundstoffe, wie Kunststoff dazu, sinkt die Recyclingquote deutlich. Hier greift die Mehrwegpflicht, die als Lösung die systematische Einführung von Mehrwegverpackungen vorsieht. Mehrwegverpackungen produzieren keinen Verpackungsmüll und müssen daher nicht aufwendig entsorgt oder recycelt werden. Und dies schont nicht nur die Umwelt, sondern bindet die Kunden noch mehr ans Unternehmen.


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