Waagen
Waagen sind Messgeräte, die das Gewicht, die Kraft oder die Anzahl eines Objektes bestimmen. Der Messbereich geht dabei sehr weit auseinander. Mithilfe von Präzisionswaagen lassen sich die leichtesten Gegenstände auf unter einen Milligramm Genauigkeit wiegen. Kranwaagen hingegen ermitteln das Gewicht von mehreren Tonnen schweren Objekten. Waagenarten werden grob in mechanisch und elektronisch unterschieden.
Eigenschaften
Externe Faktoren wie Erdbeschleunigung, Gravitation, Magnetismus oder statischer Auftrieb beeinflussen das Messergebnis einer Waage. Diese Einflüsse sind an jedem Ort unterschiedlich. Daher müssen einige Geräte standortabhängig eingestellt werden. In einigen Anwendungsbereichen ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, Waagen an ihrem Einsatzort nach Normen einzustellen. Wenn zum Beispiel im Handel das Gewicht eines Produktes den Preis bestimmt, unterliegen Waagen einer amtlichen Eichpflicht. Genauso im medizinischen Bereich oder bei Sachverständigengutachten. Eine Eichung liegt dann vor, wenn sie gesetzlich verpflichtend ist. Sie dient zum Schutz des Verbrauchers, damit er sich auf das Messergebnis verlassen kann. Ähnlich wie beim TÜV erfolgt eine Eichung regelmäßig. Ist die Überprüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben, spricht man hingegen von Kalibrierung. Beim Kalibrieren vergleicht man das Messergebnis mit einem Vergleichswert (Rückführbarkeit). Es lohnt sich, seine Waage regelmäßig kalibrieren zu lassen.
Die wichtigsten Eigenschaften einer Waage sind der Wägebereich, die Ablesbarkeit und die Linearität. Der Wägebereich (Messbereich) gibt an, bis zu welchem Gewicht die Waage ausgelegt ist. Die meisten Produkte unterscheiden sich hauptsächlich darin, wie viel sie wiegen können. Die Ablesbarkeit (d) ist der kleinste ablesbare Gewichtswert. Sie gibt damit sowohl die Untergrenze des Wägebereichs an als auch das Intervall, in dem die Messergebnisse anzeigt werden. Je kleiner die Ablesbarkeit ist, desto präziser ist somit das Ergebnis. Die Linearität beschreibt die Genauigkeit eines Wertes. Das wahre Ergebnis schwankt um den Wert der Linearität. Weitere Begriffe und Informationen finden Sie in unserem Waagen-Lexikon.
Arten
Die klassischen und historischen Waagen sind selbstverständlich mechanische. Federwaagen funktionieren mechanisch und sind auch heute noch gebräuchlich. Sie überzeugen nicht unbedingt mit ihrer Genauigkeit, sondern mit ihrer praktischen und schnellen Handhabung. Balkenwaagen, die zwei Gewichte miteinander vergleichen, erinnern noch mehr an alte Zeiten. Heutzutage ersetzen elektronische Waagen so gut wie alle mechanischen. Je nach ihrem Einsatzgebiet lassen sie sich in Kategorien einordnen. Industriewaagen sind für hohe Belastungen ausgelegt, wohingegen Laborwaagen möglichst präzise Messergebnisse liefern sollen.
Waagen-Lexikon
A
Abfüllwaage: Selbsttätige Waage zum Abwägen, wenn diese zun Abfüllen benutzt wird. Das Wägegut wird der Waage automatisch zugeführt, in gleichen Mengen abgewogen und meist auch automatisch weiterbefördert und verpackt.
Ablesbarkeit [d]: Kleinster ablesbarer Gewichtswert.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird der konventionelle Wägewert angegeben.
Akkreditierung eines DKD-Laboratoriums: Prüfung und Begutachtung eines messtechnischen Laboratoriums des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) zur Berechtigung, international anerkannte DKD-Kalibrierzertifikate erstellen zu dürfen. Nach erfolgreicher Begutachtung und Prüfung stellt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), vertreten durch den DKD im Deutschen Akkreditierungsrat, die Akkreditierungsurkunde aus. Kern besitzt die Akkreditierung zur Erstellung von DKD-Kalibrierzertifikaten für elektronische Waagen und Gewichte.
Alibi-Drucker: Eichfähige Druckeinrichtung bei eichfähigen Wägeanlagen mit Datenverarbeitung, die zumeist zusätzlich zum nichteichfähigen Drucker der Datenverarbeitungsanlage eingesetzt wird.
Analoges Messverfahren: Man nennt ein Messverfahren analog, wenn der Messgröße (Eingangsgröße) durch das Verfahren oder das Gerät ein Signal (z.B. Anzeige) zugeordnet wird, das eine eindeutige Abbildung der Messgröße ist. Die Benennung „analog“ soll nicht zur Kennzeichnung verwendet werden, hierfür gilt die Benennung „Skalenanzeige“.
Analysenwaage: Sammelbegriff für Waagen hoher Auflösung – in eichfähiger Ausführung der Genauigkeitsklasse I und II, die sowohl in bezug auf Wägebereich wie auch Ablesbarkeit bei chemischen Analysen eingesetzt werden können. Höchstlast bis 50kg.
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung angegeben. Siehe auch >> Temperaturänderungen
Anzeige: Anzeigeelement eines Gerätes zur Darstellung von Ziffern und/oder Buchstaben.
- Numerische Anzeige: reine Ziffernanzeige
- Alphanumerische Anzeige: Ziffern, Buchstaben, Sonderzeichen
Auflösung: (=Empfindlichkeit) Anzahl der Teilungsschritte (Ziffernschritte) pro Belastungsänderung.
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt. Siehe auch >> Einwaage
Automatische Nullkorrektur: Selbsttätiges Nachführen des Nullpunktes bei Nullpunktänderungen, deren Geschwindigkeit und Größe einen festgelegten, sehr kleinen Wert nicht überschreiten z.B. bei Nullpunktdrift infolge von Schneefall auf eine Straßenfahrzeugwaage.
B
Balken: Eine gerade, horizontal ausgerichtete Stange, die entweder an einem oder beiden Enden gelagert ist und manchmal auch an einer oder mehreren, zwischen diesen Punkten befindlichen Stellen. Wird durch das Einbringen von Gewichten aus der Nulllage ausgelenkt.
Balkenwaage: Waage, bei der der Lastträger von einer Schneide getragen wird und frei an dieser Schneide hängt. Sie wird einfache Balkenwaage genannt, wenn sie nur aus einem Hebel besteht, und zusammengesetzte Balkenwaage, wenn sie aus mehreren Hebeln besteht und diese durch Koppel verbunden sind.
Bauartzulassung einer Waage zur Eichung: Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu wird diese vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische sowie gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval certificate) dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.
Bedienerführung: Über die Anzeige gegebene Hinweise an den Bediener, welche Operationen jeweils durchzuführen sind.
Bereichsüberschreitung: Das Bruttogewicht auf einer Waage, die eine Fehlermeldung wegen Überlastung anzeigt.
Bettenwaage: Waage mit speziell ausgebildeten Lasträgern zur Aufnahme von Krankenhausbetten. Vorzugsweise zur Kontrolle von Massenänderungen des im Bett liegenden Papienten im Verlauf medizinischer Behandlungen (Dialyse, Verbrennungen usw.).
Beweglichkeit, Anlauf: Die Beweglichkeit (bei integrierenden Messgeräten: Anlauf) ist die Fähigkeit des Messgerätes, auf geringe Änderungen der Messgröße anzusprechen. Die entsprechenden Grenzwerte heißen Beweglichkeitsschwelle oder Ansprechschwelle bzw. Anlaufwert.
Bibliotheksspeicher: Speicherplatz für bestimmte Informationen über einer Anzahl Werte (SKU, Durchschnittsstückgewicht usw.)
Bodenwaage: Jede Art Wägeplattform, die so aufgebaut ist, dass sie auf dem Boden liegt oder in diesen eingelassen ist.
Bruttoanzeige: Ein Displaysymbol, das dem Benutzer ein Bruttogewicht anzeigt (im Gegensatz zu einem Netto- oder Taragewicht).
Bruttogewicht: Gewicht einer Wägegutmenge einschließlich Verpackung und Transportbehälter, in der bzw. dem das Wägegut enthalten ist; das Gesamtgewicht einer Ware oder von Waren ohne Abzug von Verpackung, Tara oder Abfall. Das Bruttogewicht ist gleich dem Nettogewicht der Ware(n) plus dem (Tara-)Gewicht des Behälters/der Verpackung. Beim Verkauf von Waren dürfen nur geeichte Waagen eingesetzt werden, wobei das Bruttogewicht nicht als Grundlage eines Handelsgeschäfts dient.
C
Check-Weighing System: Das Check-Weighing-System ist ein modular aufgebautes Wiegesystem, das für das Testen einer Charge, mehrerer Chargen mit 10-Kammer Chargenmagazin oder für eine Charge mit einer großen Anzahl von Prüflingen verwendet werden kann. In Kombination mit der optionalen Sortiereinrichtung ermöglicht es die Check-Weighing System, die gemessenen Prüflinge nach individuell vorgegebenen Toleranzen zu sortieren. Beim Check-Weighing System bietet diese Option die Möglichkeit einer 100% Qualitätskontrolle, indem Prüflinge, die außerhalb einer individuell vorwählbaren Akzeptanzgrenze liegen, aussortiert werden.
Checkweigher: Häufig benutzte englische Benennung für selbsttätige Kontrollwaage.
D
Datenschnittstelle/-parameter: Meist RS 232C. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC an die Waage. Die Einstellung der Schnittstellenparameter Baudrate, Parität, Datenbits erfolgt über die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung.
Defkturwaage: Die Defkturwaage wird bei der Anfertigung von Medikamente eingesetzt. Die Defektur nach §8 der deutschen Apothekenbetriebsordnung ermöglicht die Anfertigung eines Arzneimittels im Voraus. Umgangssprachlich werden Defekturen auch verlängerte Rezepturen oder Rezepturen auf Vorrat genannt. Dagegen sind Rezepturen Arzneimittel, die in einer Apotheke auf Grund einer einzelnen Verschreibung oder eines Anfertigungswunsches eines bestimmten Patienten hergestellt werden.
Dehnungsmessstreifen (DMS): Elektrisches Messelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. DMS-Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen sowie bei einfacheren Präzisionswaagen verwendet.
Dichtebestimmung (früher "spezifisches Gewicht"): Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht : Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichtebestimmungen mit der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben Waage und unter den gleichen Bedingungen durchgeführt.
Direktverkauf: Ein Verkaufsvorgang, bei der in Anwesenheit beider an der Transaktion beteiligter Parteien das Gewicht einer Ware ermittelt wird.
Dosieren, Sortierwägungen: Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren/Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. Über- und Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte oder zu schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich.
Dual Range A: Wägebereich, bei dem ein Teil des Bereichs eine höhere Ablesbarkeit aufweist als der übrige Wägebereich, der nur durch die Möglichkeiten der Waage begrenzt ist.
Durchschnittsstückgewicht (APW): Das Durchschnittsstückgewicht ist das durchschnittliche Nettogewicht eines Stücks (oder Teils) einer gespeicherten Probenmenge, wobei das Nettogewicht aller Stücke zusammen durch die Anzahl der Stücke dividiert wird.
Dynamisches Wägen: Bestimmungen der Masse eines Wägegutes, bei der zwischen Wägegut und Lastträger eine Relativbewegung vorliegt.
Dynamisches diskontinuierliches Wägen: Eine Wägung, bei der in Einzelwägungen Teilmengen einer Gesamtmasse bestimmt werden.
E
EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD-Zertifikaten
E/A-Einstellungen: Einstellungen für Eingänge/Ausgänge der Waage, z. B. AC- oder DC-Relais. Die Einstellungen regeln, wie sich die Waage verhält, wenn bestimmte Wägebedingungen erfüllt sind. Wird meist in Verbindung mit externen Geräten verwendet, die im laufenden Prozess auf Grundlage des Gewichtes angesteuert werden.
Eckenlastabweichung: Die Differenz beim Messen des Gewichtswerts in der Mitte der Waagschale und auf der Hälfte zwischen Mitte und Kante der Waagschale.
Eckenlastprüfung von Waagen: Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte.
Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte.
d) bei der Herstellung von Fertigpackungen
Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.
Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL: Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt >> Erdanziehung. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort siehe jeweilige Modellangaben.
Eichfähige/nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen:
- Analysenwaagen Eichklasse I: 2 Jahre
- Präzisionswaagen Eichklasse II: 2 Jahre
- Industriewaagen Eichklasse III: 2 Jahre
- Kontrollwaagen alle Klassen: 1 Jahr
Eichgültigkeitsdauer von Gewichten:
- Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2: 4 Jahre
- Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2: 4 Jahre
- Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3: 4 Jahre
- Kontrollgewichte alle Klassen: 1 Jahr
Eichkosten: Gebühr, die bei der Eichung anfällt. Zusätzlich zum Gerätepreis.
Eichkurve: Die von einer Wägezelle ausgegebenen Messwerte (Diagramm), die mit Prüfgewichten ermittelt werden.
Eichsiegel: Ein Etikett, Anhänger, Stempelaufdruck, eine geätzte Prägung oder eine vergleichbare Kennzeichnung, mit der die offizielle Eichung der Waage bestätigt wird.
Eichwert [e]: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d.
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung >> Filter
Einstellen der Kommunikationsschnittstellen: Softwareeinstellungen, die der Überwachung der Schnittstellen einer Waage dienen, die mit einem Drucker oder PC verbunden ist. Einstellung von Baudrate, Parität, Stopbits und Handshake. Auch zur Festlegung alternativer Befehlseingaben zur Fernsteuerung von Waagenfunktionen.
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen. Siehe auch >> Auswaage
Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Messprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt.
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung (hier Waage) in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu funktionieren und dabei diese Umgebung, zu der auch andere Einrichtungen gehören, nicht unzulässig zu beeinflussen. Eichfähige Waagen müssen Forderungen verschiedener IEC-Normen einhalten, je nach Einsatz- und Anwendungsgebiet.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluß auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >> justiert werden.
F
Fahrzeugwaage: Waage, bei der die Brücke zum Wägen von Fahrzeugen ausgebildet ist, z.B. Gleiswaage, Straßenfahrzeugwaage.
Fallbeschleunigung: >> Erdanziehung
Fehlergrenzen bei Gewichten/Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.
Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen
Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.
Feinstrom: Feiner Wägegutstrom am Ende des Füllvorgangs zum genauen Erreichen des gewünschten Füllgewichtes bei selbsttätigen Waagen zum Abwägen.
Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz.
Feuchtebestimmung: Schumann stellt thermogravimetrische Feuchtebestimmer her, mit denen Feuchtigkeit, Feststoffanteil und Feuchtigkeitsaufnahme einer Probe in Prozent mit einer Genauigkeit von bis zu 0,01 % ermittelt werden können. Die Feuchtebestimmer eignen sich hervorragend für einen breiten Bereich an Anwendungen von der Qualitätskontrolle bis hin zur Abwasseruntersuchung.
Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Messzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, daß ein Messwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstellbar. Siehe auch >> Wägewert.
G
Geeicht: Wenn eine Waage geeicht ist, dann ist sie offiziell für Verkauf und Handel zugelassen, also für den Gebrauch überall dort, wo Waren gekauft und nach Gewicht, Volumen und/oder Länge bezahlt werden, wobei es auch noch weitere Anwendungen gibt, bei denen geeichte Waagen eingesetzt werden müssen (vorgeschriebene Anwendungen). Eichstandards sollen sicherstellen, dass eine Waage innerhalb der Eichfehlergrenzen zuverlässig arbeitet, dass sie korrekt kalibriert wurde und die Kalibrierung nicht verändert werden kann. Einige Eichstandards umfassen NTEP-Zulassung (USA), Measurement Canada Approval (Kanada), OIML (International) und EG-Bauartzulassung (Europa).
Gehäuse: Das Gehäuse einer Waage oder eines Anzeigegeräts.
Genauigkeitsklassen der Waagen: Zusammenfassung verschiedener Waagenbauarten in Klassen gleicher Genauigkeit. Entsprechend internationalen Richtlinien der EU. Grobwaage = Klasse (IIII), Handelswaage = Klasse (III), Präzisionswaage = Klasse (II), Feinwaage = Klasse (I).
Geocode: Eine Software zur Anpassung der Werkskalibrierung an die Schwerkraft am Aufstellungsort.
Getreideprüfer/Getreideprober: Der Getreideprüfer/Getreideprober dient dazu, das Tausendkorngewicht oder Hektolitergewicht von Saatgut zu bestimmen. Nach Getreideernte wird das Korn eingefahren. Erst nach gründlichem Trocknen kann das Korn gelagert und dann verarbeitet oder verfüttert werden. Dieses Trocknen ist ein wichtiger Vorgang für die Erhaltung der Qualität des Korns. Der Getreideprüfer/Getreideprober ist ein Messgerät zur Ermittlung der Kornqualität und wird von der Landwirtschaft, von der Züchtung und vom Handel verwendet. Der Getreideprüfer/Getreideprober, auch Getreidetester genannt, dient dazu, das Tausendkorngewicht oder Hektolitergewicht von Saatgut zu bestimmen. Dieses Tausendkorngewicht (TKG), auch Tausendkornmasse (TKM) genannt, ist eine wichtige Kenngröße für Saatgut, in der Pflanzenzüchtung und dem landwirtschaftlichen Pflanzenanbau. Sie ist definiert als Masse von genau 1.000 trockenen Samenkörner. Außerdem muss der Feuchtigkeitsgehalt bestimmt werden, um vom Gewicht auf die Trockenmasse umrechnen zu können. Je höher das Tausendkorngewicht ist, desto besser ist das Verhältnis von Kornmasse und Schalenanteilen. Das Getreide kann danach in Qualitätsstufen eingeteilt werden, z.B. Brotweizen, Qualitätsweizen oder Eliteweizen.
Gewichte: >> Prüfgewichte
Gleiswaage: In einem Gleis eingebaute Waage zum Wägen von Gleisfahrzeuge.
GLP/GMP: Gute Laborpraxis oder Gute Herstellungspraxis. Verfahrens- und Qualitätssicherungssysteme in Labors und in der Fertigung. Bei Waagen handelt es sich dabei um einen Druckmodus, mit dem der Benutzer Zeit und Datum der Wägung, Benutzer-ID, Projekt-ID und Waagen-ID für die Rückverfolgung protokolliert. Die Ergebnisse können über eine RS232-Schnittstelle oder eine andere Kommunikationsschnittstelle an einen Drucker oder PC ausgegeben werden
H
Hakengewicht: Ein Gegengewicht mit einem Haken. Üblicherweise nur zum schnellen Prüfen gedacht, weniger als Zubehör zum Wägen.
Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.
Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3
Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage.
Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich : Ablesbarkeit. Beispiel: Wägebereich 300g : Ablesbarkeit 0,001g (1mg) = Auflösung 300.000 Digits
Höchstlast: (Max) Obere Grenze des Wägebereiches ohne Berücksichtigung einer Additiven Tarahöchstlast.
Hysterese: Die Differenz zwischen zwei für ein beliebiges Prüfgewicht angezeigten Messwerten. Der erste Messwert steht für die Gewichtszunahme beim Auflegen des Prüfgewichts, beginnt bei null und endet mit dem für das Prüfgewicht angezeigten Gewichtswert. Der zweite Messwert steht für die Gewichtsabnahme beim Entfernen des Prüfgewichts, beginnt mit dem für das Prüfgewicht angezeigten Gewichtswert und endet bei null.
Hysteresefehler: Die Differenz zwischen den beiden Messwerten, die einmal beim Auflegen des Prüfgewichts und einmal beim Entfernen des Gewichts gemessen wurden, obwohl das Prüfgewicht selbst keine Veränderung erfahren hat. Beeinflusst vom Abwanderfehler.
I
Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden.
Interface: >> Datenschnittstelle/-Parameter
Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t)
InCal: Ein Verfahren zur Messspannenkalibrierung von Waagen mit einem internen Kalibriergewicht. Der Benutzer löst die Kalibrierung manuell aus, die Waage führt die Kalibrierung anschließend automatisch durch.
IP-Schutznormen: Systeme in schwierigen Umweltbedingungen. >> weitere Informationen
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in einem Unternehmen. Komplette Bezeichnung: DIN EN ISO 9000ff >> weitere Informationen
ISO/GLPP-Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) sowie Ausdrucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit sowie der Waagen-Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.
ISO Kalibrierschein:
- Prüfung gemäß gültiger VDI/VDG/DGQ/DKD-Richtline und auf Basis der Richtlinie DIN ISO 10 012 „Qualitätssicherung Messmittel“
- Rückführbarkeit auf nationale Normale
- Identifikation des Messgeräts auf dem Kalibrierschein, Wiederholbarkeitsprüfung, Ausweisung der Messunsicherheit
- Fristen-Kalender zur Rekalibrierung/ISO-Kalibrierung: inkl. Prüfzertifikat und Prüfplakette
- Option: Säuberung, Justage und Reparatur bzw. Aufarbeitung des Geräts, Abrechnung nach Aufwand
J
Justieren: Exaktes Einstellen einer Messgröße eines Messgerätes (z. B. Waage) durch einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem.
- Justieren des Wägebereiches einer Waage: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL) oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
- Zeitgesteuerte Justierung, Clock-CAL: Unabhängig von der PSC-Funktion können ferner daher bis zu 3 Uhrzeiten täglich festgesetzt werden, an denen sich die Waage zeitgesteuert justieren soll. Zum Beispiel. zum Arbeitsbeginn, nach der Mittagspause und zum Schichtwechsel. Lästiges überprüfen vor Beginn einer Messreihe entfällt damit.
- Vollautomatische Justierung, PSC (Perfect Self Calibration)
K
Kalibrieren: Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z. B. Waage) ohne Eingriff in das Messsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet. Zur Gewährleistung der Genauigkeit ist dieser Vorgang regelmäßig zu wiederholen. Wie oft eine Waage kalibriert werden muss, ist abhängig davon, wie sie eingesetzt wird. Je wichtiger eine Waage für bestimmte Arbeiten ist, desto öfter muss sie kalibriert werden. Die Umgebungsbedingungen sind ebenfalls für die Kalibrierhäufigkeit zu berücksichtigen. Regelmäßiges Kalibrieren kann auch durch Richtlinien vorgeschrieben sein (etwa Eichgesetze) oder in den für die Arbeit geltenden Standardarbeitsanweisungen (SOPs).
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Gegen Mehrpreis.
Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.
Karat, metrisch: Ein metrisches Karat 1 ct = 0,2 g. Wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet.
Keine Last: Unbelastetes lastaufnehmendes Element
Kennlinie einer Waage: Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten, von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
kg: Einheitenzeichen für Kilogramm
Knopfgewicht: Ein Gewicht mit einem angeformten Knopf, an dem es angehoben werden kann
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Die Konformitätserklärung ist bei KERN in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Kontinuierliches Wägen: Dynamisches Wägen, bei dem ein stetiger Wägegutstrom vorliegt, z. B. bei einer Bandwaage
Kontrollzählung: Die Funktion Kontrollzählung dient zum Zählen von Produkten mit Kontrollwägegrenzen (z. B. Füllen von Behältern bis zu einem bestimmten Sollwert von Stücken in einem Behälter).
Kontrollwaage: Eine Waage, die das Gewicht einzelner Gegenstände oder Verpackungen ermittelt, dieses Gewicht mit einem vorgegebenen Standardwert vergleicht und bei Abweichungen ein Signal ausgibt.
Kontrollwägen: Anzeige des Gewichts eines Gegenstands bei der Abnahme (zu schwer, zu leicht, OK) meist mittels roter, gelber oder grüner LEDs. Zur Prüfung der Gleichförmigkeit des Gewichts eines Produkts oder wenn gleiche Mengen eines Produkts abgewogen werden sollen. Üblicherweise bei der Verpackung von Lebensmitteln, beim Abfüllen und in der Qualitätskontrolle.
Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes: Wirkung eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedinungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur 20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Siehe auch >> Luftauftrieb. Der konventionelle Wägewert vereinfacht sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen der Luftdichte bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen. Er hat sich weltweit durchtesetzt. Sämtliche Gewichte von KERN sind auf den konventionellen Wägewert justiert.
Kranwaage: Eine spezielle Waage mit der schwere Gewichte bei der Förderung durch einen Kran gewogen werden
L
Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen.
Last: Die Gewichtslast oder Kraft, die auf ein lastaufnehmendes Element einwirkt.
Lastträger: Teil einer Waage, der das Wägegut aufnimmt und die Gewichtskraft auf die Wägezellen überträgt (Plattform, Schale, Haken, Behälter, Band, etc.).
Laufgewichtswaage: Hebelwaage mit Lastausgleich durch eine Laufgewichtseinrichtung. Die Laufgewichte werden von Hand oder durch ein Einstellwerk eingestellt. Das Erreichen der Einspiellage wird durch Verschieben des Laufgewichts auf der mit Kerben- oder Stricheinteilung versehenen Laufgewichtsschiene erreicht.
lb: Einheitenzeichen für Pfund (Pound)
LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend.
LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden genutzt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend.
Lineare Kalibrierung: Eine Kombination aus Messspannenkalibrierung und der Linearisierung der Kennlinie. Üblicherweise bei 0 %, 50 % und 100 % der Wägekapazität. Es können 3 oder mehr Punkte entlang der Kennlinie geprüft werden.
Linearität/Richtigkeit: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal.
Linearisierung: Korrektur des Linearitätsfehlers mittels Kalibrieren. Der Fehler wird beim Linearisieren beseitigt. Die tatsächlich angezeigten Werte entsprechen danach wieder 1:1 dem aufgelegten Gewicht und dem dafür angezeigten Gewichtswert. Erfolgt üblicherweise an drei oder mehr Punkten entlang der Kennlinie (bei 0 %, 50 % und 100 % der Wägekapazität).
Linearitätsfehler: Die Abweichung vom theoretisch linearen Verlauf der Kennlinie zwischen Nullpunkt und maximaler Kapazität. Je grösser dieser Wert, desto schlechter ist die Linearität der Waage.
Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft einen Auftrieb (Gewichtsverlust), der bei sehr genauen Wägungen nicht vernachlässigbar ist. Um ihn in der Praxis zu neutralisieren, ist der Konventionelle Wägewert eingeführt worden. Der Luftauftrieb muß allerdings bei der Masse eines Körpers, berücksichtigt werden.
M
Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb. Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm".
Masse und Gewicht: Das Gewicht ist die Kraft, die ein Körper bestimmter Masse bei der lokal herrschenden Schwerkraft ausübt. Kraft = Masse x Schwerkraft Die Masse ist eine der fundamentalen Eigenschaften eines Körpers, der darum auch Massenträgheit aufweist, die Menge an Materie in einem Körper im Gegensatz zu seiner Größe und seinem Gewicht. Elektronische Waagen messen die Kraft, die in einen Massewert umgerechnet wird. Die Umrechnung erfolgt mit einem Faktor, der beim Kalibrieren der Waage ermittelt wird. Die Schwerkraft ist lokal unterschiedlich (ortsabhängig) und muss daher durch erneutes Kalibrieren der Waage oder Eingabe eines Geocodes (Umrechnungsfaktor) kompensiert werden.
Medizin-Waage: Dieses Zeichen steht für die Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG der Europäischen Gemeinschaft und erklärt die Konformität entsprechend dem Medizinproduktgesetz.
Mehrbereichswaage: Waage mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waage. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit.
Messen: Messen ist der experimentelle Vorgang, durch den ein spezieller Wert einer physikalischen Größe als Vielfaches einer Einheit oder eines Bezugswertes ermittelt wird. Das Auswerten bis zum Messergebnis gehört ebenfalls zum Messen.
Messbereich: Der Messbereich ist der Bereich von Messwerten der Messgröße, in dem vorgegebene Fehlergrenzen nicht überschritten werden. Er wird durch Anfangswert und Endwert (z.B. Mindestlast und Höchstlast bei Waagen) begrenzt.
Messergebnis: Das Messergebnis ist der ermittelte Wert der interessierenden Messgröße. Es wird aus einem oder mehreren Messwerten einer einzelnen Messgröße mit Hilfe einer vorgegebenen Beziehung erhalten. Im einfachsten Fall kann ein einzelner Messwert bereits als Messergebnis darstellen. Ein Messergebnis ist nur vollständig mit der Angabe der Messunsicherheiten des Messwertes.
Messunsicherheit einer Waage: Die Messunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Messwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage.
Metrisches System: Ein Dezimalsystem mit Gewichten und Maßeinheiten. Die Basiseinheit für Masse ist das Gramm. Für Länge ist die Basiseinheit der Meter.
Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Messsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich. Siehe auch >> OIML
Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.
Mindestlast [Min]: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.
N
Nacheichung: Periodische Nachprüfung einer Waage mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. >> Eichgültigkeitsdauer für Waagen
Negatives Kontrollwägen: Kontrollwägen aus einem Behälter. Dabei wird bestimmt, wann das entnommene Material innerhalb des vorgegebenen Zielwertbereichs liegt.
Negatives Stückzählen: Stückzählen, bei dem Stücke aus einem Behälter entnommen werden, der sich auf einer Waage befindet. Der Zählvorgang beginnt bei 0 und jedes entnommene Stück wird als negativ gezählt. Auch Auszählen genannt. Damit können Stücke schnell aus einem Behälter gezählt werden, ohne das zusätzliche Behälter benötigt werden. Kann sowohl als positives, als auch als negatives Zählen erfolgen.
Negatives Stückzählen mit Stichprobe: Beim negativen Stückzählen mit Stichprobe wird des Netto-Durchschnittsstückgewicht einer Stichprobe ermittelt, die vom Benutzer aus einem mit Teilen gefüllten Behälter entnommen wurde, der sich auf einer Waagenplattform befindet. Damit kann die Stückzahl in großen Behältern mit Teilen direkt ermittelt werden, ohne dass der Behälter zuvor geleert werden muss oder ein weiterer Behälter erforderlich ist. Das Taragewicht des Behälters muss bekannt und in der Waage gespeichert sein.
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und/oder des Transportbehälter >> Bruttogewicht >> Taragewicht
Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Netto-Total ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur.
Newton [N]: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt. KERN stellt auch Gewichte her, die nach N justiert sind. Beispiel: Haken- und Schlitzgewichte
Nichtselbsttätige Waage: Waage, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist. Dies trifft für das gesamte Waagenangebot von KERN zu. Dieser Begriff wird insbesondere bei eichfähigen Waagen angewandt.
Nullstellen: Einstellen der unbelasteten Waage auf die Anzeige Null.
O
OIML (Organisation Internationale de Métrologie Légale): Diese Organisation regelt die messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie).
Das Wichtigste aus der OIML-Richtlinie R111-2004:
- Die „Organisation Internationale de Metrologie Legale“ hat die messtechnischen Anforderungen an Gewichtsstücke im eichp?ichtigen Bereich in ca. 100 Staaten weltweit exakt festgelegt. Die OIML-Empfehlung R111 (Edition 2004) für Gewichte bezieht sich auf die Größen 1 mg – 50 kg. Es werden Aussagen zur Genauigkeit, zum Werkstoff, zur geometrischen Form, zur Kennzeichnung und zur Aufbewahrung gemacht.
- Fehlergrenzen für Gewichte der Klasse E1 bis M3: Die Fehlergrenzenklassen stufen sich streng hierarchisch im Verhältnis 1:3 ab, wobei E1 die genaueste und M3 die am wenigsten genaue Gewichtsklasse ist. Beim Prüfen von Gewichten untereinander ist immer die nächst höhere Klasse die richtige Prüfklasse.
- Fehlergrenzenklassen (= Toleranzen): Die Toleranzen sind die jeweils zulässigen Fertigungstoleranzen. Sie sind der Messunsicherheit des Gewichtstückes gleichzusetzen, wenn kein DKD-Kalibrierschein vorhanden ist.
- Konventioneller Wägewert: Das Problem ist der Luftauftrieb, der das Gewichtstück scheinbar leichter macht. Um diese „Verfälschung“ im täglichen Gebrauch auszuschließen, werden alle Gewichte auf die die in der R111 festgelegten Einheitsbedingungen justiert, d. h. es wird angenommen: Werkstoffdichte der Gewichte 8000 kg/m3, Luftdichte 1,2 kg/m3 und Messtemperatur 20° C.
P
Pipette: Manuelles Volumendosiergerät mit der Möglichkeit auch kleinste Flüssigkeitsmengen gewichtsdosiert abgeben zu können.
Pipettenkalibrierung: Zur Pipettenkalibrierung sind Waagen mit sehr hoher Genauigkeit erforderlich. Mit ihnen kann die von einer Pipette abgegebene Wassermenge exakt berechnet werden. So kann der Benutzer die Präzision der Flüssigkeitsabgabe einer Pipette genau ermitteln.
Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage mit Sollgewicht belasten. Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird gespeichert). Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.
Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet.
Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).
Prozentwägen: Beim Prozentwägen erfolgt die Anzeige des Gewichts eines Wägeguts in Prozent des gespeicherten Gesamtgewichts eines bekannten Referenzgewichts.
Prüfgewicht extern (früher Kalibriergewicht): Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit >> Justieren des Wägebereiches. Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD-zertifiziert werden.
Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.
Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Messmittel (z. B. Waagen) und Prüfmittel (z. B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, d. h. kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. >> weitere Informationen
PSC (Perfect Self Calibration): Die PSC-Funktion ermittelt jederzeit die Umgebungstemperatur der AUW-D-Waagen. Werden die Toleranzgrenzen nach oben oder unten überschritten wird dieses signalisiert und die notwendige Justierung vollautomatisch vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Waage zu jedem Zeitpunkt optimal einsatzbereit ist.
PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt): Diese Bundesbehörde mit Sitz in Braunschweig ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.
Q
R
Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen. >> Referenzstückzahl
Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück.
Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Mess-, Prüfmittels (z. B. Waagen, Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.
Reproduzierbarkeit (Standardabweichung): Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z. B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.
Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung beispielsweise nach einem Rezept >> Netto-Total
RS-Schnittstelle: >> Datenschnittstelle
Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z. B. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß definierter Toleranz übereinstimmen. Siehe auch >> Internationaler Kilogramm-Prototyp
S
Schrittweite: Der Wert der kleinsten Einheit, der von einem digitalen Gerät unter normalen Betriebsbedingungen angezeigt oder erfasst werden kann.
Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard. Die Schutzart IP ist der Schutzgrad, den ein Gehäuse oder eine Waagenkonstruktion seinen Einbauten bietet. Wird üblicherweise gemäß National Electrical Manufacturers Association (NEMA)-Normen oder Industrial Protection Code (IP) angegeben, eine Entwicklung der Internationalen Elektrotechnischen Kommission. IP gibt den Schutz gegen eindringendes Wasser und die Wasserdichtigkeit an, kann aber auch für einzelne Komponenten gelten (z. B. Wägezellen). NEMA gilt speziell für den Schutz gegen Vereisen, Korrosion, Öl und Kühlmittel, allerdings ausschließlich für Gehäuse. Für die meisten Anwendungen, die einfach abwaschbare Waagen erfordern, reicht NEMA 4 (Schutz gegen Spritzwasser) oder NEMA 4X (Schutz gegen Spritzwasser und Korrosion) oder IP65 (staubdicht und geschützt gegen Strahlwasser) oder IP67 (staubdicht und geschützt gegen kurzzeitiges Untertauchen). Beachten und vergleichen Sie immer die Schutzarten gemäß NEMA und IP bei einem Produkt.
Schwerkraft: Aufgrund der Erdbeschleunigung bewegen sich Körper zum Mittelpunkt der Erde. Ihr Einheitenzeichen ist das "g" und sie ist an verschiedenen geografischen Orten unterschiedlich groß. Die Schwerkraft beeinflusst jede Waage in unterschiedlichen Höhen. Waagen müssen daher bei der Inbetriebnahme an ihrem Aufstellort kalibriert werden.
Selbsttätige Waage: Waage, bei der der Wägevorgang ohne Eingreifen vom Bedienungspersonal abläuft.
Selbstzentrierende Pendelstütze: Konstruktion zur Übertragung von Kräften auf Wägezellen, die eine Beweglichkeit des Lastträgers zulässt, Seitenkraft auf die Wägezelle minimiert und Rückstellkräfte erzeugt, die den Lastträger stets in eine stabile Ruhelage bringen.
Single-Cell Skalen: Eine Strichskala ist die Aufeinanderfolge von Teilstrichen auf einem Skalenträger. Eine Ziffernskala ist die Folge von Ziffern auf einem Skalenträger, wobei meist nur die abzulesenden Ziffer sichtbar ist.
Single-Cell Technologie: Vollautomatische Herstellung der Wägezelle aus einem Stück.
- Stabiles Temperatur-Verhalten
- Kurze Einschwingzeit: 3 sec (unter Laborbedin-gungen) bei Modellen mit Ablesbarkeit 0,1 mg
- Hohe mechanische Robustheit
- Hohe Eckenlast-Sicherheit
Skaleneinteilung: Die kleinste ablesbare Einheit einer Waage.
Stand-by Waage: wird bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig. Zeitersparnis.
Statisches Wägen: Bestimmen der Masse eines Wägegutes, bei der zwischen Wägegut und Lastträger keine Relativbewegungen vorliegt.
Stillstandskontrolle: >> Filter
Störausstrahlung (EMV): Elektromagnetische Störausstrahlungen, die elektronische Geräte und Schalkreise stören und dadurch Leistungsabweichungen verursachen. Die Störung deckt das gesamte elektromagnetische Frequenzspektrum ab.
Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile. Die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.
T
Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei eletronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max. 6000g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich = 5530g.
Taragewicht: Gewicht der Verpackung eines Wägegutes oder eines Transportbehälter oder eines Behälters allgemein. Siehe auch >> Bruttogewicht >> Nettogewicht
Teilung: Bei der digitalanzeigenden Waage ist sie mit der >> Ablesbarkeit identisch. Bei der mechanischen Waage versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.
Teilungsschritt: Die in Masseneinheiten ausgedrückte Differenz zweier aufeinanderfolgender angezeigter Zahlenwerte.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem eine geeichte Waage benutzt werden darf. Er ist auf dem Kennzeichnungsschild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich.
Temperatureinfluss auf Waagen: Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer Temperaturänderung erneut zu >> justieren.
Thermowaage: Mit der Thermowaage wird die Masseänderung (G) einer Probe in Abhängigkeit von der Temperatur (T) gemessen.
Toleranz eines Messgerätes: Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz. Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus. Siehe auch >> Fehlergrenzen
Totlast: Das auf die Wägezelle einwirkende Gewicht von Wägeplattform und Wägerahmen.
U
Überlast-, Unterlastanzeige: Anzeige im Display einer Waage, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.
Umgebungstemperatur: Die Temperatur in der Umgebung der Wägezelle.
Unterflurwägen: Durchführung von Wägungen unter der Waage, statt auf der Wägeplattform. Hervorragend geeignet zur Bestimmung der Dichte von Objekten. Diese werden unter der Waage zweimal gewogen. Einmal frei hängend und einmal in einem mit Wasser gefüllten Behälter.
Ur-Kilogramm: Das Ur-Kilogramm ist ein Zylinder. Er besteht aus einer Platin-Iridium-Legierung und befindet sich in einem Tresor des Internationalen Büros für Maß und Gewicht (IBMG). Die Internationale Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM) hat auf ihrer ersten Tagung das Ur-Kilogramm als Maß festgelegt. Das Ur-Kilogramm ist somit der "Standard", von dem alle metrischen Massen abgeleitet sind. >> Internationaler Kilogramm-Prototyp
V
Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, dass eine festgelegte Anforderung erfüllt ist.
Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der >> Fehlergrenzen einer Waage bei der Ersteichung (Ersteichfehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch einer Waage nach Plus und Minus.
W
Waagschale: Bei Zählwaagen mit geringer Kapazität eine Schale, die das Wägegut aufnimmt. Üblicherweise rund, abnehmbar und aus einem geeigneten Metall.
Wägebereich [Max]: Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.
Wägeindikator: Elektronische Einrichtung zur digitalen Anzeige von Gewichtswerten.
Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.
Wägewert: Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit g/kg angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen oder ausgedruckt werden.
Wägezelle: Mechanisch-elektrischer Messgrößenumformer, mit dem die Gewichtskraft in ein elektrisches Signal umgeformt wird.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen.
X
Y
Z
Zählauflösung: Die maximale Anzahl, die eine Waage auf Basis ihrer Kapazität erreicht, dividiert durch das Durchschnittsstückgewicht. Kann sich auf eine externe Zählauflösung beziehen, die von der Waage angezeigt werden kann, oder eine interne Zählauflösung, die als Teil des Zählvorgangs dient.
Zählwaage: Waage zur Bestimmung der Anzahl von Wägegutstücken gleichen Gewichts.
Zertifikat: >> Kalibrierschein
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, dass er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat. Er erhält nach erfolgreichem Abschluss mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitätsmanagement-Systems DIN EN ISO 9001. Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung als ein DKD-Kalibrierzertifikat, welches die messtechnischen Eigenschaften eines Messgerätes (z. B. einer Waage oder eines Gewichtsstückes) bescheinigt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist auch nicht identisch mit der Akkreditierung, da hiermit keine Aussagen mit international anerkannter Wirkung verbunden sind.
Ziffernschritt: >> Ablesbarkeit
Zulassung einer Waage: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauartzulassung vorhanden ist.
Waagen von Schumann
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