Ladenwaagen
Waagen, die im Handel zum Einsatz kommen, werden Ladenwaagen oder auch Marktwaagen genannt. Sie bestimmen das Gewicht eines Produktes und somit den zu zahlenden Preis in einem Geschäft oder auf dem Markt. Die exakte Messung von Ladenwaagen ist nicht nur essenziell, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund unterliegen diese Waagen der Eichpflicht. Beim Kauf einer Ladenwaage können Sie die Eichung jederzeit direkt dazu buchen. Wir beraten Sie gerne!
Ausstattung einer Ladenwaage
Ladenwaagen werden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt, beispielsweise in Metzgereien, Bäckereien, aber auch auf dem Markt oder in kleinen Hofläden. Die Ladenwaage dient der Ermittlung von Gewichten bis zu 30 kg. Da sie oft auch mit Batterie- oder Akkubetrieb funktioniert, ist sie flexibel und ortsunabhängig einsetzbar. Bei den Ladenwaagen unterscheidet man zwischen der Preisrechnenden Waage, sowie der Bonwaage und der Etikettierwaage. Vor dem Kauf einer Ladenwaage sollte festgelegt werden, in welchem Bereich die Waage zum Einsatz kommen und über welche Funktionen sie verfügen soll.
Möchten Sie den Preis eines Produktes nur anhand des Gewichtes ermittelt? In diesem Fall reicht eine Preisrechnende Waage aus. Wenn Ihre Waage einen Bon ausdrucken soll, dann empfehlen wir Ihnen den Kauf einer Ladenwaage mit Bondrucker. Auch Waagen mit Etikettierfunktion finden Sie in unserem Online-Shop.
Preisrechnende Ladenwaage
Die Preisrechnende Waage wird im Verkauf eingesetzt und ermittelt den Preis eines Artikels anhand des Gewichtes. Dieser kann anschließend je nach Modell auf einen Bon oder ein Etikett gedruckt werden. Die Wägeplattform ist groß und für die verschiedensten Produkte geeignet. Zahlreiches Zubehör, wie Kassenschubladen oder Wiegeschalen, rundet hier das Angebot ab. Vor dem Kauf einer Preisrechnenden Ladenwaage beraten wir Sie gerne!
Ladenwaage mit Bondrucker
Die Bondruckende Waage finden Sie in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens. Diese Waagenart ermittelt das Gewicht Ihres Produktes und druckt dieses, neben zahlreichen weiteren Angaben, die von Ihnen festgelegt werden, auf einen Bon. Der Kunde kann seinen Einkauf unmittelbar nach dem Wiegeprozess bezahlen und erhält zahlreiche Zusatzinformationen zu seinem Kauf, wie zum Beispiel Firmenlogo und -anschrift. Diese Ladenwaage wird auch als Selbstbediener Waage eingesetzt und ist an jeder Frischetheke vertreten. Ein integrierter Bondrucker spart Zeit und Platz. Zahlreiche Modelle lassen sich auch durch einen externen Bondrucker erweitern.
Ladenwaage mit Etikettierfunktion
Die Ladenwaage mit Etikettierfunktion druckt das passende Etikett für Ihr Produkt. Dabei legen Sie im Vorfelde fest, welche Informationen neben dem Gewicht und dem Preis auf dem Etikett erscheinen sollen. Die Etiketten sind in den verschiedensten Größen und Eigenschaften (ablösbar, Wasserfest, usw.) erhältlich. Die Waage speichert alle notwendigen Informationen zu einem Artikel und druckt diese per Knopfdruck auf die entsprechende Artikeltaste auf einen Bon. Das Mindesthaltbarkeitsdatum berechnet die Etikettierwaage sogar automatisch, da beim jeweiligen Artikel hinterlegt werden kann, wie lange dieser haltbar ist.
Nicht nur in den Funktionen, auch in der Bauart unterscheiden sich die Ladenwaagen voneinander. Erhätlich sind die Waagen mit Kundenrückanzeige, sowie Hochanzeigen. Ladenwaagen müssen nicht nur geeicht, sondern auch offen im Verkaufsraum aufgestellt werden, damit der Käufer den Wiegevorgang verfolgen und den ermittelten Betrag einsehen kann. Sie sind robust, zuverlässig und unverzichtbar für den Verkauf von Produkten im öffentlichen Verkehr. Der Kauf einer Ladenwaage macht sich in jedem Fall bezahlt!
Eichpflicht bei Waagen im geschäflichen Verkehr
Unter der Eichpflicht wird eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes im öffentlichen Verkehr verstanden. Da die Ladenwaage genutzt wird, um anhand des Gewichtes, den Preis eines Artikels zu ermitteln, besteht nach Eu-Richtlinie 90/384/EWG eine amtliche Eichpflicht. Die Nacheichung erfolgt in Deutschland in der Regel alle zwei Jahre. Gerne beantworten wir Ihnen auch telefonisch Ihre Fragen zum Thema Eichung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!