Um alle rechtlichen Anforderungen in Deutschland zu erfüllen, wird die TSE-Box benötigt.
Durch die Box entspricht Ihre Kasse den Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Die KassenSichV hat drei Bestandteile
Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE):
Alle elektronsichen Registrierkassen müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die jederzeit eine fehlerfreie Datenübermittlung von Grundaufzeichnungen an das Finanzamt ermöglicht.
Die Belegausgabepflicht:
Alle Geschäftsvorfälle müssen mit Belegen nachgewiesen werden.
Die Mitteilungspflicht:
Alle elektronischen Kassen müssen mit einer Seriennummer versehen und beim Finanzamt gemeldet werden.
Für wen gilt die Kassensicherungsverordnung?
Nach §1 KassenSichV fallen sämtliche elektronische und computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen unter die neuen Vorgaben.
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